Wer übernimmt die Kosten?
Die Sprechstundentermine und Probesitzungen werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Kassen übernommen, um sich kennen zu lernen, zu prüfen, ob eine Indikation für eine Therapie vorliegt und zu schauen, ob eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Therapeutin und Patient möglich ist.
Grundsätzlich werden die Kosten übernommen, wenn eine Erkrankung im Sinne der Psychotherapierichtlinien vorliegt, so z.B. bei Depressionen, Ängsten oder Traumatisierungen.
Therapien, die nicht von den Kassen genehmigt werden, müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden. Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychologen (GOP).
Welches Vorhaben wird geplant?
Es ist immer ein schriftliches Antragsverfahren bei der Krankenkasse erforderlich, dass ich als Therapeutin hauptsächlich aufstelle. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein Konsiliarbericht eines mitbehandelnden Arztes, der prüfen muss, ob aus körperlichen Gründen Einwände gegen die Therapie bestehen.
Nach Genehmigung der Therapie rechne ich mit den gesetzlichen Kassen direkt ab. Privatpatienten erhalten eine Rechnung (nach GOP), die meine Patienten dann selbst bei ihrer privaten Kasse einreichen. Bitte prüfen Sie als Privatpatient vor einer Therapie, ob in Ihrem Versicherungsvertrag Psychotherapie eingeschlossen ist und ob Ihre Kasse kassenzugelassene Psychotherapeuten akzeptiert.